Transparenz ist uns wichtig. Deshalb wollen wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft anschließen. Wir verpflichten uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
team-navi gGmbH, Lindenstr. 39, 12555 Berlin
Geschäftsführung: Rabea Perels, Kerstin Krüger
Tel. + Fax: 030 30645217, 030 30645218, Email: info@team-navi.berlin
Datum der Gründungsurkunde: 14.12.2017
Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg – Handelsregister Abteilung B – HRB 194277 B
2. Gesellschaftsvertrag
3. Steuerbegünstigung
Die team-navi gGmbH ist gemäß Anlage zum Bescheid für 2023 des Finanzamts für Körperschaften I, Berlin, vom 05.02.2025 teilweise nach § 5 Absatz 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit, weil die Gesellschaft ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dient.
Die Steuernummer der team-navi gGmbH lautet: 27/612/06219
4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträgerinnen
Sophia Krüger, Gesellschafterin
Kerstin Krüger, Gesellschafterin
Rabea Perels, Gesellschafterin
➔ Stimmberechtigt zu jeweils 1/3
Kerstin Krüger, Geschäftsführerin
Rabea Perels, Geschäftsführerin
5. Bericht über die Tätigkeiten unserer Organisation
6. Personalstruktur
Die team-navi gGmbH beschäftigt im Februar 2025 insgesamt 17 Mitarbeiter*innen, hiervon sind zehn Mitarbeiter*innen Vollzeit und sieben Teilzeit beschäftigt.
7. Mittelherkunft
8. Mittelverwendung
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Es besteht keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit der team-navi gGmbH mit Dritten.
10. Namen von Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
Für ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe erhielt die team-navi gGmbH, entsprechend der Vereinbarung gemäß §§ 123ff. SGB IX mit der SenASGIVA, Vergütungen von den örtlichen Sozialhilfeträgern des Landes Berlin. Die Einnahmen für die Leistungserbringung dieser Maßnahmen betrugen 100 % des Gesamtjahreseinkommens 2024.
Es gab keine weiteren Zuwendungen oder Spenden von Privatpersonen, die mehr als zehn Prozent der Jahreseinnahmen betrugen.